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Stellungnahme zur geplanten Novelle der Wiener Bauordnung

Der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband Wien nimmt die Gelegenheit wahr, zur geplanten Novelle der Wiener Bauordnung Stellung zu beziehen. Wir erkennen den enormen Beitrag an, den der Tourismussektor zur Wiener Wirtschaft leistet. Insbesondere hat sich in den letzten Jahren ein Segment stark entwickelt, das einen riesigen Bereich des Wiener Tourismus darstellt: Die Kurzzeitvermietung von Apartments. Über 1 Milliarde Euro Wertschöpfung und 20 % aller Übernachtungen in Wien sind direkt diesem Sektor zuzuschreiben. Das Ausmaß dieses Einflusses lässt sich nicht leugnen und sollte in jeder gesetzlichen Erwägung zur Tourismusbranche berücksichtigt werden.

Während wir die Notwendigkeit von klaren Regulierungen in diesem Bereich anerkennen, mahnen wir zur Vorsicht vor einer Überregulierung, die das Potential hat, die Branche und ihren Beitrag zur Wiener Wirtschaft zu ersticken. Es ist notwendig, einen Mittelweg zu finden, der sowohl die Rechte und Interessen der Anwohner:innen schützt, als auch die der Apartmentvermieter:innen. Es sollte bedacht werden, dass die Zielgruppe sich bewusst für Apartmentvermietungen entscheidet und dabei absichtlich Hotels meidet. Das Angebot und die Nachfrage in diesem Bereich sind das Ergebnis spezifischer Gründe, wie die Bequemlichkeit und die Kosteneffizienz dieser Wohnform. Auch das Bedürfnis, die Stadt aus einer lokaleren Perspektive zu erleben ist ein ausschlaggebender Punkt.

Ein zentrales Anliegen, das uns in der aktuellen Novelle beunruhigt, ist die Unterscheidung zwischen Wohnzonen und Gebieten außerhalb dieser Zonen. Welches Kriterium bestimmt diese Einteilung? Wie genau wird die „Wohnzone“ definiert? Und noch wichtiger: Warum gibt es diese Unterscheidung überhaupt? Diese und andere Fragen bedürfen einer klaren Antwort, um jegliche Willkür oder Ungerechtigkeiten zu vermeiden.

Ein weiterer bemerkenswerter Aspekt ist die Tatsache, dass 50 % der Vermieter:innen weniger als 90 Tage im Jahr vermieten. Diese Kurzzeitvermieter:innen sind oft Privatpersonen, die versuchen, ihr Einkommen aufzubessern oder die Kosten ihrer Immobilien zu decken. Darüber hinaus haben 80 % dieser Vermieter nur 1-2 Wohnungen im Angebot. Diese Zahlen sprechen gegen das Bild eines von großen Unternehmen dominierten Marktes und deuten vielmehr auf einen Sektor hin, der maßgeblich von Kleinstvermieter:innen geprägt ist.

Weiters ist anzuführen, dass viele Kurzzeitvermieter:innen danach streben, mit Hotels gleichgestellt zu werden. Denn wenn ein Kurzzeitvermieter mehr als zehn Betten zur Verfügung stellt, ist es nicht fair und gerecht, dass er zwar denselben Auflagen unterliegt wie ein Hotelbetrieb, aber nicht in der Wohnzone agieren kann. Vor allem wenn man bedenkt, dass Hoteliers und Kurzzeitvermieter einen ähnlichen Beitrag zur Wirtschaft leisten. Dabei ist wichtig, sicherzustellen, dass die Bauordnungsnovelle diese Anliegen berücksichtigt und nicht unverhältnismäßig belastende Anforderungen für Apartmentvermieter:innen einführt.

Es darf nicht unerwähnt bleiben, dass die Hotels nicht in der Lage sind, die Gäste der Kurzzeitvermietungen vollständig zu kompensieren. Die Möglichkeit, in einem Apartment zu übernachten, gehört mittlerweile fest zum Charakter jeder modernen Stadt und erfüllt Bedürfnisse, die traditionelle Hotels nicht abdecken können. Im großflächigen gewerblichen Sektor der Kurzzeitvermietung sprechen wir konkret über eine Größenordnung von rund 3.000 Wohnungen. Bemerkenswert ist dabei, dass diese Zahl über die Jahre stabil geblieben ist. Daher ist es von immenser Bedeutung, dass die Regeln für die Ausnahmegenehmigungen klar definiert und für jeden nachvollziehbar sind. Nur so kann sichergestellt werden, dass Fairness und Transparenz im Zentrum der neuen Regelungen stehen.

Abschließend betont der sozialdemokratische Wirtschaftsverband die Wichtigkeit des Tourismussektors für Wien. Die Kurzzeitvermietung spielt eine entscheidende Rolle in diesem Bild. Es ist unerlässlich, sicherzustellen, dass jegliche Novelle der Wiener Bauordnung den Bedürfnissen und Anliegen dieser Branche gerecht wird, während sie gleichzeitig die Interessen der Bürger:innen Wiens wahrt. Es liegt im Interesse aller Beteiligten, sowohl der Wirtschaft als auch der Stadtverwaltung und den Bewohner:innen, eine ausgewogene und zukunftsorientierte Regelung zu finden, dass alle einbezieht, damit Wien weiterhin ein florierendes Zentrum für Tourismus und Kultur bleibt.

Die vorgeschlagene Novelle bietet eine Chance, dies zu erreichen, aber nur, wenn sie mit Umsicht, Klarheit und einem echten Verständnis für die Bedürfnisse und Realitäten dieses Marktes entwickelt wird.

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